Kirchliche Notherberge Thurgau

Obdachlosigkeit ist eine gravierende Form von Armut, die in besonderem Masse zu sozialer Vereinsamung, körperlichem Elend und gesellschaftlichem Ausschluss führt. Obdachlose Menschen sind abhängig von anderen Menschen, bestehende gesundheitliche Probleme bleiben oder verschlimmern sich.

Im Kanton Thurgau müssen, gemäss 40 SPG – kantonalem Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, die Gemeinden selbst oder gemeinsam mit anderen Gemeinden Notunterkünfte für Menschen, welche von Obdachlosigkeit bedroht sind, zur Verfügung stellen. Dies wird von den zuständigen Sozialen Diensten der Gemeinden auch gewissenhaft erfüllt.

Die anspruchsvollen Problemlagen und Betreuungsbedürfnisse der Menschen erfordern allerdings mehr als nur ein Obdach. Es braucht einen Ort, an dem Menschen Unterstützung erhalten für drängende Probleme, das Triagieren und Vermitteln von Kontakten zu weiteren Institutionen und ambulanten Einrichtungen.

Zudem braucht es dieses «kurzfristige, unbürokratische und feste Obdach», das auch ausserhalb der Gemeindeöffnungszeiten und an Wochenenden den Menschen in Not zur Verfügung steht.

Es gibt immer wieder Menschen, welche aus verschiedensten Gründen kurz- oder längerfristig auf eine Notunterkunft angewiesen sind: Wohnungskündigung, Familienkrisen, häusliche Gewalt etc. Oft hilft hierbei eine kurzfristige, aber auch bezahlbare Entlastung – oder eine Art Time Out zwischen den Betroffenen. Diese Menschen brauchen als Übergangslösung eine schnell und günstig zur Verfügung stehende Wohnmöglichkeit.

Der Verein «Kirchliche Notherberge Thurgau» verantwortet die Notherberge in Weinfelden. Er versucht so, dem gesellschaftlichen Problem einer drohenden Obdachlosigkeit entgegenzuwirken.

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