Ich/Wir sind gerne bereit, den Verein «Kirchliche Notherberge Thurgau» mit einer jährlich wiederkehrenden Gönnerschaft zu unterstützen.
Ihre Informationen werden nur zu Vereinszwecken benutzt und vertraulich behandelt. Die Gönnerschaft ist jeweils spätestens auf den 31. März eines Geschäftsjahres fällig. Diese Verpflichtung gilt bis auf den schriftlichen Widerruf meinerseits/unsererseits.
Copyright 2024 Kirchliche Notherberge Thurgau. Alle Rechte vorbehalten.
Sitemap design by cinziadesign